Der Vortrag von Rechtsanwalt Dr. Wilke findet statt auf Einladung der ARGE Strafrecht im Freiburger Anwaltverein und befasst sich mit der Großwelle der aktuellen BtM-Verfahren im ganzen Bundesgebiet. Diese erfährt eine spezielle europarechtliche Ausdehnung durch die Auswertung von Chatverläufen, die über Handys der Provider „EncroChat“, „Sky-ECC“ und „AnoM“ geführt wurden. Die Daten der Anbieter „EncroChat“ und „Sky-ECC“ stammen aus französischen Ermittlungen und wurden den deutschen Behörden zur Verfügung gestellt. Rechtsanwalt Dr. Wilke beleuchtet die Fragen der Beweisverwertung auch vor dem Hintergrund der höchst aktuellen Rechtsprechung des BGH vom 2. März 2022 – 5 StR 457/21. Er wird die Probleme und Chancen der Verteidigung in technischer und rechtlicher Hinsicht (Datenauthentizität, Ursprungsdaten, Datenmengen, Verständigung, Beweisanträge, Zeugenbefragung u.a.) aufzeigen.

Rechtsanwalt Dr. Martin Wilke ist bundesweit als Strafverteidiger tätig. Er ist spezialisiert auf die Individualverteidigung in komplexen Wirtschaftsbereichen und übernimmt daneben regelmäßig Verteidigungen in Umfangs- und Schwurgerichtsverfahren. Rechtsanwalt Dr. Wilke ist Lehrbeauftragter für Straf- und Strafprozessrecht an der Universität zu Köln und der HSPV NRW.Daneben bildet er als Dozent für die Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im DAV und die Deutsche Anwaltakademie Kollegen im Fachanwaltskurs für Strafrecht weiter.

Samstag, den 21. Mai 2021 von 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr im Stadthotel Freiburg (ehemals Kolpinghaus), Karlstr. 7 in Freiburg i. Br.

https://www.freiburger-anwaltverein.de/de/veranstaltungen/fortbildung-der-arge-strafrecht-im-fav-praesenzveranstaltung-4