Rechtsanwalt Dr. Martin Wilke leitet die Arbeitsgruppe „KI im Strafverfahren“ auf dem 44. Strafverteidigertag 2023, der vom 12. bis 14.05. in Berlin stattfindet.

In der Ankündigung der Arbeitsgruppe heißt es:

„Künstliche Intelligenz ist nicht zuletzt durch ChatGPT in das öffentliche Bewusstsein gerückt. Die technischen Entwicklungen im Bereich von Künstlich Intelligenten Systemen wirken sich zunehmend auch auf das Recht aus. Die Einsatzmöglichkeiten in der Verbrechensbekämpfung und -prävention sind vielfältig; der technische Stand der Strafverfolgungsbehörden für den Rechtsanwender indes nur selten transparent. Faktisch findet sowohl im Bereich der Strafverfolgung als auch im Bereich der Verbrechensprävention der Einsatz von KI statt, ohne dass grundlegende Fragen beantwortet wären.

Wie wird Künstliche Intelligenz im Strafverfahren heute bereits eingesetzt? Wer trägt die Verantwortung für etwaige Fehleranfälligkeit von Künstlich Intelligenten Systemen? Welche Anforderungen müssen Intelligente Systeme erfüllen, um einen vertrauenswürdigen Einsatz zu garantieren? Welche Verteidigungsmöglichkeiten bietet der Einsatz von KI durch die Strafverfolgungsbehörden? Und kann KI auf Basis digitaler Akten einen Menschen in der Rechtsfindung und Rechtsprechung bald vollständig ersetzen?“